01.04.2009. Vor einer Woche haben wir einen Artikel Thomas Hürlimanns aus der FAZ zitiert, so wie wir ja im Grunde seit bald zehn Jahren in unserer Feuilletonrundschau Artikel zitieren und Links auf sie setzen, auch aus der FAZ.
Vor einer Woche haben wir einen Artikel
Thomas Hürlimanns aus der
FAZ zitiert, so wie wir ja im Grunde seit bald zehn Jahren in unserer Feuilletonrundschau Artikel zitieren und Links auf sie setzen, auch aus der
FAZ.
Aber nun haben wir einen Brief der
FAZ bekommen, wonach wir Urheberrechte verletzt hätten. Für das "Bereitstellen" des Hürlimann-Artikels im
Perlentaucher und bei
Spiegel Online stellt uns die
FAZ insgesamt
590 Euro in Rechnung. Wobei wir wie gesagt nur
zitiert und
verlinkt haben.
Hier der Brief (zum Vergrößern bitte aufs Bild klicken):
Wir haben das Hürlimann-Zitat erst mal
gestrichen - aber für interessierte Blogger, die gern sicher gehen möchten, dass sie keinen ähnlichen Brief von der
FAZ bekommen, hier die Information: das Zitat ging von "Nur an der Urne hat unser Staat etwas Hehres" bis zu "Mit Mundgeruch. Widerlich." Insgesamt 1.102 von 16.424 Zeichen. Blogger sollten sich künftig sehr genau überlegen, wieviel Zeichen
FAZ sie zitieren.
Ob wir die 590 Euro zahlen müssen, wissen wir noch nicht. Wenn ja, dann wollen wir aber gern sicherstellen, dass Thomas Hürlimann seinen Anteil von der Summe erhält. Die
FAZ spricht ja nicht nur für sich, sondern auch für Hürlimann. Denn in dem Brief spricht sie von Verletzung der
Urheberrechte. Die
FAZ hat keine Urheberrechte an Hürlimanns Artikel. Wird Hürlimann einen fairen Anteil der 590 Euro bekommen? Weiß er Bescheid?
Wir haben ihn gestern per Mail gefragt und warten noch auf Antwort.